Führerschein-Umtausch bis 2033: Wichtige Fristen und Informationen


Warum erfolgt der Führerschein-Umtausch?

Der Führerschein-Umtausch basiert auf der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie und soll sicherstellen, dass alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sind. Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte – bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine durch den neuen EU-Führerschein ersetzt werden. Damit werden auch regelmäßige Updates von Passfotos und Personendaten gewährleistet.

Fristen für den Führerschein-Umtausch

Die Umtauschpflicht erfolgt stufenweise, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden. Je nach Geburtsjahr des Inhabers oder Ausstellungsjahr des Führerscheins gelten unterschiedliche Fristen:

Geburtsjahr Umtauschfrist
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
Ab 1971 19. Januar 2025

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gelten die folgenden Fristen:

Ausstellungsjahr Umtauschfrist
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Fahrprüfung erneut ablegen?

Nein, der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, ohne dass eine erneute Prüfung erforderlich ist.

Welche Dokumente benötige ich für den Führerschein-Umtausch?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Aktueller Führerschein
  • Gebühr von etwa 25 Euro

Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?

Der Umtausch erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren.

Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht rechtzeitig umtausche?

Wer den Umtausch versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. In Ausnahmefällen kann auf die Geldbuße verzichtet werden.

Warum ist der neue EU-Führerschein befristet?

Die neuen EU-Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach müssen sie – ähnlich wie Personalausweise oder Reisepässe – erneuert werden. Diese Befristung erschwert Fälschungen, da Passfotos und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Zusätzliche Prüfungen oder Gesundheitszeugnisse sind für die Erneuerung jedoch nicht erforderlich.

Ratgeber Artikel

Mietwagen für den Urlaub: Die besten Tipp
Transporter mieten – Einfach, schnell, zuverlässig
Führerschein-Umtausch bis 2033: Wichtige Fristen und Informationen
Kinder im Auto: So bleiben Fahrten sicher und spaßig
Autobahnvignette Österreich 2025: Preiserhöhung und Tipps
Rumänien im Schengen-Raum: Was sich ab 2025 ändert

Jetzt direkt die

Mietwagen-Preise

vergleichen!

Zur Eingabemaske »