Warum erfolgt der Führerschein-Umtausch?
Der Führerschein-Umtausch basiert auf der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie und soll sicherstellen, dass alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sind. Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte – bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine durch den neuen EU-Führerschein ersetzt werden. Damit werden auch regelmäßige Updates von Passfotos und Personendaten gewährleistet.
Fristen für den Führerschein-Umtausch
Die Umtauschpflicht erfolgt stufenweise, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden. Je nach Geburtsjahr des Inhabers oder Ausstellungsjahr des Führerscheins gelten unterschiedliche Fristen:
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
Ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gelten die folgenden Fristen:
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Fahrprüfung erneut ablegen?
Nein, der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, ohne dass eine erneute Prüfung erforderlich ist.
Welche Dokumente benötige ich für den Führerschein-Umtausch?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Aktueller Führerschein
- Gebühr von etwa 25 Euro
Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?
Der Umtausch erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht rechtzeitig umtausche?
Wer den Umtausch versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. In Ausnahmefällen kann auf die Geldbuße verzichtet werden.
Warum ist der neue EU-Führerschein befristet?
Die neuen EU-Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach müssen sie – ähnlich wie Personalausweise oder Reisepässe – erneuert werden. Diese Befristung erschwert Fälschungen, da Passfotos und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Zusätzliche Prüfungen oder Gesundheitszeugnisse sind für die Erneuerung jedoch nicht erforderlich.