Buchung eines Mietwagens: Ohne Kaution geht es nicht
Bei Buchung eines Mietwagens muss immer auch eine Kaution hinterlegt werden. Damit sichert sich der Vermieter gegen Fahrzeugschäden bei unsachgemäßer Handhabung, aber auch gegen Unfallschäden oder Diebstahl ab.
Die Höhe der Kaution hängt dabei häufig mit dem Wert des Fahrzeuges zusammen. Bei der Anmietung eines Fiat Panda ist i.d.R. eine deutlich geringere Kaution zu zahlen, als wenn es mit der Mercedes-S-Klasse oder mit dem 7er-BMW in den Urlaub gehen soll.
Entscheidend für die Höhe der Kaution ist auch das Land, das mit dem Mietwagen bereist werden soll. Ein Mieter, der seinen Wagen auf Mallorca bucht, muss meist eine geringere Kaution zahlen, als der Reisende, der mit dem Auto in Süditalien unterwegs sein will.
Kautionshinterlegung Mietwagen meist per Kreditkarte
Um die Kaution bezahlen zu können, bestehen die meisten Vermieter – auch aus Versicherungsgründen – auf einer Kreditkarte. Über die Kreditkarte wird der fällige Betrag geblockt oder abgebucht.
Nach Rückgabe des Mietwagens wird das Geld wieder freigegeben bzw. zurück gebucht, wenn am Wagen alles in Ordnung ist.
Mieter sollten immer darauf achten, dass der Kreditrahmen der Karte ausreicht, um die Kaution zu bezahlen.
Auf Verfügungsrahmen achten
Es empfiehlt sich also, vor Anmietung eines Mietwagens nicht mit der Karte auf große Shopping-Tour zu gehen. Dann kann es dem Mieter nämlich passieren, dass kein Geld mehr zur Verfügung steht, um die Kaution zu bezahlen.
Und auch wenn die Flugreise in den Urlaub vor der Anmietung des Wagens mit Kreditkarte bezahlt wurde, kann der Verfügungsrahmen ausgeschöpft sein.
Die Höhe Ihres Kreditrahmens können Sie Ihrer Kreditkartenabrechnung entnehmen oder bei Ihrer Bank erfragen.
Kreditrahmen erhöhen
Sollten Sie den Eindruck haben, dass der Kreditrahmen für die Reise nicht ausreicht, haben sie vielleicht die Möglichkeit, ihn kurzfristig erhöhen zu lassen. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Bankberater.
Kreditkarte nicht gedeckt – was passiert?
Bei den meisten Veranstaltern ist eine gedeckte Kreditkarte die zwingende Voraussetzung, um den Mietwagen zu mieten.
Sollte sich bei der Verleihstation herausstellen, dass die Deckungssumme nicht ausreicht, hat der Vermieter die Möglichkeit, den Mietwagen einzubehalten und Ihnen trotzdem den vollen Mietpreis in Rechung zu stellen.
Auch Bargeld hilft in der Regel nicht weiter. Grund: Zum einen bestehen die Versicherer der Vermieter oft auf eine Kreditkarte, sonst entfällt der Versicherungsschutz. Zum anderen wollen Vermieter hohe Bargeldbestände in aus Sicherheitsgründen vermeiden.
Gib es eine Möglichkeit, im Schadensfall trotzdem die Kaution zurück zu erhalten?
Wenn der Wagen über ausreichenden Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung verfügt, wird auch im Schadensfall keine Kaution berechnet.
In diesem Fall wird nur eine Summe einbehalten, wenn der Wagen zum Beispiel vollgetankt übernommen und leer wieder abgegeben wurde.
Wie kann ich mich vor Abzocke schützen?
Wichtig ist, sicher zu gehen, dass der Vermieter nicht wegen Schäden, die Sie gar nicht verursacht haben, die Kaution einbehält.
Deshalb sollten Sie den Wagen vor dem ersten Fahrtantritt genau in Augenschein nehmen. Lassen Sie sich jeden noch so geringen Schaden vom Vermieter bestätigen und sei es nur ein Kratzer oder eine kleine Beule.
Bei der Rückgabe, sollten Sie ebenfalls auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, dass der Wagen nach der Mietzeit keinen zusätzlichen Schaden aufweist.
Auch den Tankstand sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen. Achten Sie darauf, die Papiere solange aufzubewahren, bis Sie sicher wissen, dass die Kaution in voller Höhe zurückerstattet wurde.
Auto während der Öffnungszeiten abgeben
Schwierig wird die Beweislage, wenn Sie den Fahrzeugschlüssel außerhalb der Öffnungszeiten der Verleihstation in den Safe werfen. Informieren Sie sich deshalb vor Abgabe des Wagens über die Öffnungszeiten der Station, um vor Überraschungen geschützt zu sein.
Nicht zu viele Sorgen machen
Zum Schluss kann hier aber eine Entwarnung gegeben werden. Die allermeisten Mietwagenfirmen arbeiten stets korrekt und zahlen die Kaution anstandslos zurück. Besonders bei den großen Verleihern gibt es normalerweise keine Probleme.
Wenn Sie aber bei einem kleinen Verleiher mit Ihnen unbekannten Namen reserviert haben, sollten Sie lieber ein wenig zu vorsichtig als zu sorglos agieren.
Kaution: Das gilt es zu beachten
• Kreditkarte vorhanden und gedeckt
• Ausreichender Verfügungsrahmen
• Schäden und Tankfüllung vor Anmietung schriftlich bestätigt
• Schriftliche Bestätigung über Füllstand des Tanks bei Abgabe
• Schriftliche Bestätigung, dass Mieter keinen Schaden an Fahrzeug verursacht hat
• Bestätigungen aufbewahren, bis Kaution zurückgezahlt oder freigegeben wird